Arbeitssicherheit, speziell BuS-Dienst

Mithilfe des Präventionskonzeptes der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BuS-Dienst) können Zahnarztpraxen in Bayern bis 50 Mitarbeiter ihre Verpflichtungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz praxisgerecht erfüllen.

Direkt zum Präventionskonzept der BLZK (BuS-Dienst) auf www.blzk.de

Seine Verpflichtungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge kann der Zahnarzt als Arbeitgeber mithilfe des QM Online der BLZK (mit Login) umsetzen. Dort stehen neben vielen grundsätzlichen Infos zu Umfang und Fristen der Vorsorge auch verschiedene ausfüllbare Formulare bereit.

Direkt zum Kapitel B01 Arbeitsmedizinische Vorsorge im QM Online der BLZK (mit Login)

Die Gefährdungsbeurteilung ist Teil der Arbeitsplatzanalyse. Durch die Beurteilung und Beseitigung der Gefahren am Arbeitsplatz sollen Arbeitsunfälle vermieden werden.

Direkt zum Kapitel Arbeitsplatzanalysen im QM Online der BLZK (mit Login)

Welche Gesetze aushangpflichtig sind und wie die Aushangpflicht erfüllt wird, darüber informiert die Bayerische Landeszahnärztekammer auf ihrer Website.

Direkt zum Kapitel Aushangpflichtige Gesetze auf www.blzk.de

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