Studieren mit Kind
Teilnahme an Praktika als stillende Mutter
Das Mutterschutzgesetz gilt seit Anfang 2018 auch für Studentinnen (vgl. § 1 Abs. 1 MuSchG).
Das Gesetz beschreibt detailliert die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen (siehe § 12 MuSchG).
Zur konkreten Gestaltung des Studiums während der Stillzeit informieren die Beratungsstellen für Studierende mit Kind an der