Urlaub, Vertretung, Notdienst
Wenn die Praxis Urlaub macht
Der Zahnarzt ist verpflichtet, den Urlaub der Praxis bekannt zu machen und die Patienten auf einen Vertreter hinzuweisen.
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Organisation der Notdienste in Bayern
Der Vertragszahnarzt ist verpflichtet, am zahnärztlichen Notdienst teilzunehmen. Infos unter anderem aus der Notdienstordnung der KZVB.
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