Urlaub, Vertretung, Notdienst
	
	
	
	
            
	Wenn die Praxis Urlaub macht
	
                           
                     
         
	Der Zahnarzt ist verpflichtet, den Urlaub der Praxis bekannt zu machen und die Patienten auf einen Vertreter hinzuweisen.
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	Organisation der Notdienste in Bayern
	
                           
                     
         
	Der Vertragszahnarzt ist verpflichtet, am zahnärztlichen Notdienst teilzunehmen. Infos unter anderem aus der Notdienstordnung der KZVB.
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