Urlaub, Vertretung, Notdienst

Wenn die Praxis Urlaub macht

Der Zahnarzt ist verpflichtet, den Urlaub der Praxis bekannt zu machen und die Patienten auf einen Vertreter hinzuweisen.

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Organisation der Notdienste in Bayern

Der Vertragszahnarzt ist verpflichtet, am zahnärztlichen Notdienst teilzunehmen. Infos unter anderem aus der Notdienstordnung der KZVB.

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Ausfall Praxisinhaber

Ausfall Praxisinhaber

Formulare und Merkblätter, um einen „Notfall-Ordner” anzulegen, in dem alle wichtigen Unterlagen hinterlegt sind.

Formulare und Merkblätter auf www.blzk.de

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