Entlastungsassistent / Praxisvertreter
Entlastungsassistent
Ein Entlastungsassistent muss die Vorbereitungszeit bereits abgeschlossen haben. Häufig wird zudem Berufserfahrung als behandelnd tätiger Zahnarzt gefordert.
Aufgabe des Entlastungsassistententen ist es, den Praxisinhaber zu entlasten, wenn dieser nur begrenzt Sprechstunden anbieten kann, z.B. wegen Krankheit, Schwangerschaft, Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen. Der Entlastungsassistent unterstützt den Vertragszahnarzt, seinen Sicherstellungsauftrag gegenüber gesetzlich Versicherten zu erfüllen.
Vertreter
Ein Praxisvertreter muss mindestens eine einjährige Tätigkeit als Assistenzzahnarzt nachweisen (vgl. § 3 Zahnärzte-ZV).
Ein Vertreter vertritt den Praxisinhaber oder einen angestellten Zahnarzt beispielsweise bei Urlaub, Fortbildung, Erkrankung, Kinderbetreuung oder nach einer Entbindung. Angestellte Zahnärzte können auch komplett während eines gesetzlichen Freistellungsanspruchs (Mutterschutz, Eltern- oder Pflegezeit) vertreten werden.
Weitere Informationen zur Genehmigung auf der Website der Bezirksstellen der KZVB
Befristete Verträge
Die Verträge werden befristet abgeschlossen. Für ein schnelles Einarbeiten ist es sinnvoll, über ähnliche Qualifikationen wie der Praxisinhaber zu verfügen. Das weckt Vertrauen – auch bei den Patienten.
Zur Genehmigung eines Entlastungsassistenten bzw. Praxisvertreters siehe auch Kapitel