Mitarbeiter einstellen
Musterverträge für ZAH, ZFA auf der Website der BLZK
Anmeldungen
Der Zahnarzt muss für seine Mitarbeiter diverse Steuern und Abgaben leisten. Das Dienstleistungsportal Bayern informiert über die Formalitäten der
- Beiträge in der Sozialversicherung
- Geringfügige Beschäftigung
- Krankenversicherung
- Lohnsteuer
- Minijob, 450-Euro-Arbeitsverhältnis; Entrichtung von Pauschalabgaben
- Rentenversicherung
- Sozialversicherung; Beitragsbemessungsgrenze
- Unfallversicherung
- Vermögensbildung nach dem Vermögensbildungsgesetz
Bei Einstellung des ersten Mitarbeiters in der Praxis muss eine sogenannte Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Infos, Formulare, Online-Verfahren und Rechtsgrundlagen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit
Angestellter Zahnarzt und Gesamtpunktmenge
In der vertragszahnärztlichen Versorgung lässt sich durch die Anstellung eines Zahnarztes die Gesamtpunktmenge je Vertragszahnarzt erhöhen. (vgl. § 85 Abs. 4b SGB V)
Siehe dazu auch die Website der KZVB, Stichwort angestellter Zahnarzt
Belehrungen und Untersuchungen
Schweigepflichtbelehrung
Die Mitarbeiterbelehrung Schweigepflicht, Kapitel B04 b03 im QM Online der BLZK (mit Login) ist vom neuen Mitarbeiter zu unterschreiben.
Unterweisungen
Auch die Unterweisungserklärung Röntgen, Kapitel D06 b02 im QM Online der BLZK (mit Login) ist vom neuen Mitarbeiter nach der Unterweisung zu unterschreiben.
Weitere Infos zu Unterweisungen von neuen Mitarbeitern im QM Online der BLZK von Kapitel B04 a01 bis c01 (mit Login)
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gehören
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 42 siehe B01 a03 im QM Online der BLZK (mit Login)
- Hepatitis B-Schutzimpfung siehe B01 a04 im QM Online der BLZK (mit Login), Arbeitnehmerunterweisung siehe B01 b02 im QM Online der BLZK (mit Login)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 37 Bildschirmarbeit siehe B01 a05 im QM Online der BLZK (mit Login)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 24 Hauterkrankungen siehe B01 a06 im QM Online der BLZK (mit Login)
Einstellung von Auszubildenden
- Ausbildungsvoraussetzungen
- Anforderungen
- Ausbildungsdauer
- Ablauf und Inhalte der Ausbildung (inklusive Merkblatt zu Praktikum und Schnupperlehre in der Zahnarztpraxis)
- Prüfungen
- empfohlene Ausbildungsvergütung und Aufstiegsmöglichkeiten
finden Sie auf der Website der BLZK. Ausbildungsinhalte, -dauer, Infos zum Berichtsheft und zu den Prüfungen enthält auch die Ausbildungsverordnung Zahnmedizinische Fachangestellte (PDF | 160 KB).
Die BLZK empfiehlt, Auszubildende im August/September einzustellen, damit die Ausbildung im Betrieb und der Besuch der Berufsschule möglichst synchron beginnt und endet. So können Wartezeiten für Auszubildende zur Abschlussprüfung sowie vertragslose Zeiten vermieden werden (vgl. Prüfungsordnung Abschlussprüfung ZFA, v.a. II Abschnitt Vorbereitung der Prüfung – PDF | 492 KB).
Zahnarzt als Ausbilder
Jeder Auszubildende muss beim zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband angemeldet werden – und zwar bevor ein Ausbildungsvertrag unterschrieben wird.
Jugendarbeitsschutz
Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes siehe B06 im QM Online der BLZK (mit Login).
Berufsschulen
Berufsschulen in Bayern – Übersicht der BLZK
Die Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern regelt u.a.
- die Aufnahme in die Berufsschule (§ 2)
- Beurlaubung (§ 11)
- Leistungsnachweise und Zeugnisse (§§ 12 und 13)
- Prüfung und Abschlüsse (§§ 16 bis 18)
Abschlussprüfung
Rücktritt beziehungsweise Nichtteilnahme an der Abschlussprüfung ist nur aus wichtigem Grund möglich (§ 20 Prüfungsordnung Abschlussprüfung ZFA – PDF | 492 KB). Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus.