Elternzeit beantragen

Arbeitnehmer beantragen die Elternzeit beim Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Wer die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz von acht Wochen nach der Geburt beantragen möchte, muss den Antrag entsprechend spätestens eine Woche nach der Geburt des Kindes beim Arbeitgeber schriftlich vorlegen.

Ausführliche Infos zur Elternzeit liefert das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.

Weitere Informationen des Bundesfamilienministeriums

  • zur Elternzeit,
  • zur Teilzeit in Elternzeit,
  • zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit bei Inanspruchnahme eines weiteren Mutterschutzes sowie
  • zur Neuregelung zur Flexibilisierung der Elternzeit

unter familien-wegweiser.de, einem Portal des Bundesfamilienministeriums sowie unter bmfsfj.de

Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld und Elternzeit

Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf www.bmfsfj.de

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