Haftpflichtversicherung für angestellte Zahnärzte
Jeder angestellte Zahnarzt sollte abklären, ob und wie umfassend er über die Berufshaftpflichtversicherung seines Arbeitgebers versichert ist. Gegebenenfalls muss er auf eigenen Namen eine eigene ergänzende Versicherung abschließen.