Weiterbildungsassistenz

Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich in Bayern auf dem Gebiet der Kieferorthopädie und auf dem Gebiet der Oralchirurgie weiterbilden. Zur Weiterbildung gehört neben der theoretischen Unterweisung auch eine praktische Berufstätigkeit (§ 2 Abs. 3 Weiterbildungsordnung für die Bayerischen Zahnärzte, WBO – PDF | 113 KB). Weitere Details zur Art, Dauer, zum zeitlichen Ablauf (§ 2), zu Unterbrechungen und zur Weiterbildung in Teilzeit (§ 3) regelt die WBO.

Genehmigung einer Weiterbildungsassistenz

Die Anträge auf Genehmigung eines Weiterbildungsassistenten sind bei den Bezirksstellen der KZVB erhältlich. Die zuständige Bezirksstelle gibt den Antrag zur Prüfung an die BLZK weiter, sodass der Zahnarzt mit einem Antrag die Genehmigung beider Körperschaften erhält.

Den Antrag zur Genehmigung eines Weiterbildungsassistenten muss der Vertragszahnarzt rechtzeitig vor Beschäftigungsbeginn stellen. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Beschäftigung einer Weiterbildungsassistenz

Voraussetzung für die Anstellung eines Weiterbildungsassistenten ist eine Ermächtigung zur Weiterbildung nach § 5 WBO (PDF | 113 KB). Bevor ein ermächtigter Fachzahnarzt einen Weiterbildungsassistenten beschäftigen kann, benötigt er die Genehmigung sowohl der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns beziehungsweise des zuständigen Zulassungsausschusses für Zahnärzte als auch der Bayerischen Landeszahnärztekammer.

Ein Weiterbildungsassistent steht einem Vorbereitungsassistenten gleich. Die ersten beiden Jahre seiner Weiterbildung können auf die Vorbereitungsassistenzzeit angerechnet werden. Das erste Jahr seiner fachspezifischen Weiterbildung in einer Weiterbildungspraxis kann als zweites Jahr der Vorbereitungsassistentenzeit angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist die zusätzlich erforderliche Genehmigung durch die zuständige Bezirksstelle der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns.

Die weiteren beiden Jahre der Weiterbildungszeit können auch im Status des angestellten Zahnarztes abgeleistet werden. Hierfür ist allerdings erforderlich, dass der Arbeitgeber vorab die Genehmigung des zuständigen Zulassungsausschusses einholt.

Stellenmarkt

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Weiterbildungs- ordnung (WBO)

Weiterbildungs- ordnung (WBO)

Weiterbildungsordnung für die Bayerischen Zahnärzte (WBO)
(PDF | 113 KB)

www.blzk.de

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