EDV und IT
Datenschutzgrundverordnung
Seit 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Alles, was Zahnärzte in Bayern dazu wissen und beachten müssen, wurde im neuen Kapitel 6 des QM Online der BLZK (mit Login) zusammengefasst:
6.1 Allgemeine Informationen zum Datenschutz
6.2 Datenschutzbeauftragter
6.3 Datenschutzrechtliche Dokumentation
6.4 Informationspflichten
6.6 Auftragsdatenverarbeitung
6.7 Weiterführende Links
Auch BZÄK und KZBV haben den Datenschutz- und Datensicherheits-Leitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV (Stand: 2021 – PDF | 593 KB) entsprechend den geltenden Regelungen aktualisiert.
Abrechnung und Telematik-Infrastruktur
Abrechnung Online auf der Website der KZVB mit Sicherheitshinweisen
Auf der Webseite „Telematikinfrastruktur (TI)” auf www.kzvb.de können sich Zahnärzte informieren über
- TI-Anbindung
- Komponenten
- Erstattung der Kosten
- Praxisausweis / SMC-B
- Sanktionen
- Heilberufeausweis / eHBA