EDV und IT

Datenschutzgrundverordnung

Seit 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Alles, was Zahnärzte in Bayern dazu wissen und beachten müssen, wurde im neuen Kapitel 6 des QM Online der BLZK (mit Login) zusammengefasst:

6.1 Allgemeine Informationen zum Datenschutz

6.2 Datenschutzbeauftragter

6.3 Datenschutzrechtliche Dokumentation

6.4 Informationspflichten

6.6 Auftragsdatenverarbeitung

6.7 Weiterführende Links

Auch BZÄK und KZBV haben den Datenschutz- und Datensicherheits-Leitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV (Stand: 2021 – PDF | 593 KB) entsprechend den geltenden Regelungen aktualisiert.

Abrechnung und Telematik-Infrastruktur

Abrechnung Online auf der Website der KZVB mit Sicherheitshinweisen

Auf der Webseite „Telematikinfrastruktur (TI)” auf www.kzvb.de können sich Zahnärzte informieren über

  • TI-Anbindung
  • Komponenten
  • Erstattung der Kosten
  • Praxisausweis / SMC-B
  • Sanktionen
  • Heilberufeausweis / eHBA
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