Organisation der Notdienste in Bayern

Für die Organisation des zahnärztlichen Notdienstes in Bayern ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrags zuständig (vgl. § 75 SGB V).

Die Einteilung der Vertragszahnärzte zum Notdienst in Bayern übernimmt die zuständige Bezirksstelle der KZVB.

Die Teilnahme am Notdienst ist grundsätzlich für alle Vertragszahnärzte verpflichtend (vgl. Notdienstordnung der KZVB). Weitere Details, z.B. den zeitlichen Umfang des Notdienstes, regelt ebenfalls die Notdienstordnung der KZVB.

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