Entlastungsassistenz
Entlastungsassistent kann nur sein, wer bereits die zweijährige Vorbereitungsassistenzzeit abgeleistet hat beziehungsweise diese nicht abzuleisten hat (siehe oben Vorbereitungsassistenz).
Genehmigung einer Entlastungsassistenz
Den Antrag zur Genehmigung eines Entlastungsassistenten muss der Vertragszahnarzt rechtzeitig vor Beschäftigungsbeginn bei der KZVB-Bezirksstelle stellen. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich. Die Anträge auf Genehmigung eines Entlastungsassistenten sind online bei den Bezirksstellen der KZVB erhältlich.
Beschäftigung einer Entlastungsassistenz
Ein Vertragszahnarzt kann einen Entlastungsassistenten beschäftigen, um die vertragszahnärztliche Versorgung sicherzustellen. Voraussetzung ist, dass der Vertragszahnarzt selbst nur noch eingeschränkt tätig sein kann, z.B. aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, Eltern- oder Pflegezeit (vgl. § 32 Absatz 2 Zahnärzte-ZV).