Beschwerdemanagement
Beschwerden vermeiden, bevor sie entstehen
Grundsätzlich sollten die (Werbe-)Botschaften, die eine Zahnarztpraxis sendet, eingehalten werden, z.B. kurze Wartezeiten, Behandlungen am Abend und am Wochenende oder lange Garantien für Materialien.
Auch Patientenbefragungen, anonym und per Fragebogen, können Beschwerden vermeiden. Siehe Infos der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zu Patientenbefragungen
Beschwerden geben der Zahnarztpraxis die Chance, Lösungen zu finden. Der Beschwerdeführer vertraut in die Konfliktlösungskompetenz der Praxis.
Beschwerden als Sondersituation
Beschwerden sind Sondersituationen, in denen die Emotionen eine größere Rolle spielen als der fachliche Inhalt der Beschwerde. Die negativen Emotionen des Beschwerdeführer sollten beiseitegelassen und der Fokus auf die inhaltliche Klärung der Beschwerde gesetzt werden. Ziel ist ein Win-Win-Ergebnis, mit dem der Patient zufrieden ist und die Praxis einen Verbesserungsvorschlag umsetzt – eventuell sogar zum Wohle mehrerer Patienten und des Praxisteams.
Die häufigsten Beschwerden lohnt es sich zu sammeln und gemeinsam mit dem Praxisteam Antworten zu erarbeiten.
Schlichtungsverfahren – zeitnah und kostengünstig
Das Schlichtungsverfahren der BLZK gibt Zahnärzten und Patienten die Möglichkeit, Streitigkeiten aus dem Behandlungsvertrag gütlich und rechtsverbindlich beizulegen. Häufig ist mangelnde oder unzureichende Kommunikation zwischen Zahnarzt und Patient der Grund für die Streitigkeiten. Konflikte mit Patienten über das Behandlungsergebnis können durch eine Schlichtung zeitnah und kostengünstig bereinigt werden.
Direkt zur Schlichtungsstelle der BLZK
Die Vorsitzende der Schlichtungsstelle der BLZK, Rechtsanwältin Susanne Ottmann-Kolbe: „Unsere Auswertungen zeigen, dass die Zahnärzte, die ein Schlichtungsverfahren durchlaufen haben, mit dem Ergebnis sehr zufrieden waren.“