Praxisformen, Rechtsformen

Die Broschüre Schritte in das zahnärztliche Berufsleben – ein Ratgeber für junge Zahnärzte” der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) skizziert die gängigen Praxisformen der zahnärztlichen Berufsausübung in der Niederlassung, wie

sowie die Rechtsformen der

Zweigpraxis gründen

Die KZBV informiert auf ihrer Website über Voraussetzungen für die Gründung einer Zweigpraxis (zweiter Abschnitt auf dieser Seite).

Zweigpraxen in Bayern müssen vor Inbetriebnahme formlos von der zuständigen Bezirksstelle der KZVB genehmigt werden. In dem Antrag ist der bestehende Versorgungsbedarf am weiteren Standort zu schildern und die Sicherstellung der Versorgung am bestehenden Praxisstandort darzulegen. Es fällt keine Antragsgebühr an (Quelle: Start in die Praxis. Gestaltungsmöglichkeiten der zahnärztlichen Berufsausübung. Broschüre der KZVB, Stand: November 2015).

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