Einnahmen und Ausgaben
Grundlage für Auswertungen der Einnahmen und Ausgaben der Zahnarztpraxis ist die Übersicht über die Konten der Praxis (Kontenplan) sowie die eindeutige Benennung der einzelnen Konten und Buchungen.
Als Angehörige der Freien Berufe sind Zahnärzte nicht zur Buchführung verpflichtet. Die Auswertung von Unternehmenszahlen ist dennoch sinnvoll, z.B.
- um Preise zu kalkulieren,
- das Leistungsspektrum der Praxis zu planen oder
- die Kreditwürdigkeit zu dokumentieren.
Zahnärzte können eine Einnahmen-Überschussrechnung machen.
Die sogenannte kurzfristige Erfolgsrechnung zeigt auf einen Blick, ob die Erlöse der Praxis höher sind als die Kosten (siehe Unternehmensportal des Bundeswirtschaftsministeriums – mit ausfüllbarer Checkliste)